Musikalische Grundschule
In der Musikalischen Grundschule erleben und entdecken die Kinder der 2. Klassen Musik auf spielerische Weise und mit allen Sinnen. Dazu gehören Bewegung und Körperbewusstsein, Klangerfahrungen mit Instrumenten oder der eigenen Stimme, Schulung und Sensibilisierung des Gehörs und das Entwickeln von Tonvorstellungen. Über vielfältige Aufgaben werden die Kinder zu kreativem Tun angeregt und für späteren Instrumentalunterricht vorbereitet. Eltern haben die Möglichkeit ihr Kind abzumelden. Bei einer Abmeldung wird keine anderweitige Betreuung durch die Schule angeboten.
K
Kopfläuse
Wenn Sie bei Ihrem Kind Nissen oder Kopfläuse feststellen, beginnen Sie unverzüglich nmit der Behandlung und informieren Sie umgehend die Lehrperson, damit weitere Massnahmen getroffen werden können. Informationen auch unter www.kopflaus.ch
I
IF-Integrative Förderung
Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden durch die schulische Heilpädagogin oder den schulischen Heilpädagogen in den Klassen integrativ unterstützt.
F
Finken
Die Kinder tragen im Kindergarten und in der Primarschule Finken.
S
Schulweg
Der Schulweg ist für die Kinder ein wichtiges Erlebnis. Da der Schulweg in der Verantwortung der Eltern liegt, entscheiden die Eltern, wie das Kind den Schulweg zurücklegt. Die Verkehrsinstruktion der Kantonspolizei empfiehlt, dass die Kinder des Kindergartens und der Unterstufe auf Kickboards usw. verzichten und den Schulweg zu Fuss zurücklegen.
V
Versicherung
Für Unfälle während der Schulzeit oder auf dem Schulweg ist das Kind über die obligatorische Grundversicherung der Eltern versichert.
S
Senioren / Seniorinnen
Durch die Anwesenheit von Senioren / Seniorinnen treffen sich Generationen im Klassenzimmer, was die Achtung voreinander und das gegenseitige Verständnis fördert. Dank dieser unentgeltlichen Mitarbeit kann der Unterricht individueller gestaltet werden. Die Senioren / Seniorinnen arbeiten mit einzelnen Kindern oder kleinen Gruppen. Interessierte Personen melden sich bei der Pro Senectute für weitere Informationen.
S
Schwimmen
In der 3. Klasse erhalten die Kinder Schwimmunterricht. In der Regel wird der Unterricht von einer Schwimmlehrerin erteilt.
A
Aufgabenstunde
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, unter kundiger Aufsicht die Hausaufgaben in der Schule zu erledigen. Die Aufgabenstunde ist weder Nachhilfeunterricht noch eine ausserschulische Betreuung. Die Anmeldung ist für ein Semester verbindlich. Es entsehen für die Eltern keine Kosten. Eltern melden ihr Kind rechtzeitig für dieses Angebot via Lehrperson an.
E
Elektronische Geräte / Handy
Die Benutzung elektorinscher Geräte in den Schülerinnen und Schülern auf dem Schulareal nicht erlaubt. Sie sind wenn immer möglich zuhause zu lassen. Sind Eltern darauf angewiesen, dass sie ihr Kind nach der Schule erreichen, ist das Handy versorgt und während der Schulzeit ausgeschaltet mitzuführen. Die Schule haftet nicht für Schäden oder Diebstahl.
E
Elternabend
In jeder Klasse findet im ersten Quintal ein Elternabend statt. An diesem Anlass erhalten die Eltern wichtige Informationen zum Schulalltag, die Wahlen der Delegierten in den Elternrat finden statt, die Klassenelteren lernen sich kennen und die Lehrpersonen stehen für allgemeine Fragen zur Verfügung. Wir erwarten, dass jedes Kind durch einen Elternteil vertreten ist.
D
Dispensation
Lehrpersonen sind berechtigt, bis höchstens zwei Tage Urlaube für spezielle Anlässe zu gewähren. Reichen Sie dazu rechtzeitig schriftlich Ihr Gesuch ein. Für längere Dispensationen ist die Schulleitung zuständig.