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A

Absenzen

Als Eltern sind Sie verpflichtet, Ihr Kind pünktlich und regelmässig zur Schule oder in den Kindergarten zu schicken. Unvorhergesehene Absenzen müssen vor Unterrichtsbeginn der Lehrperson gemeldet werden. Sie führt eine Absenzenkontrolle.

A

Adressänderungen

Melden Sie Adressänderungen frühzeitig der Lerhperson Ihres Kindes, damit die neue Schule Ihres Kindes auf den Zuzug vorbereitet ist.

A

Arzt-/Zahnarztbesuche

Arztbesuche sollen möglichst in die unterrichtsfreie Zeit fallen. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig, wenn dies nicht möglich ist.

A

Aufgabenstunde

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, unter kundiger Aufsicht die Hausaufgaben in der Schule zu erledigen. Die Aufgabenstunde ist weder Nachhilfeunterricht noch eine ausserschulische Betreuung. Die Anmeldung ist für ein Semester verbindlich. Es entsehen für die Eltern keine Kosten. Eltern melden ihr Kind rechtzeitig für dieses Angebot via Lehrperson an.

B

Besuchsmorgen

Der Besuchsmorgen findet in der Primarschule zweimal pro Jahr statt. An diesen Vormittagen können die Eltern ihre Kinder ohne Vorankündigung während der Schulzeit besuchen.

B

Betreuung

Als freiwillige Tagesschule bieten wir den Kindern unserer Schule eine Betreuung an. Die Anmeldungen laufen über die Kinderbetreuung Winterthur, die Kosten sind einkommensabhängig. Findet eine schulinterne Weiterbildung an Unterrichtstagen statt, besteht die Möglichkeit, die Kinder am Vormittag betreuen zu lassen. Bei Bedarf geben die Eltern der Lehrperson 10 Tage im Voraus das Anmeldeformular Schulindiziierte Betreuung - s. Downloads- der Lehrperson ihres Kindes ab.

D

Deutsch als Zweitsprache DaZ

Kinder, welche eine andere Erstsprache als Deutsch sprechen, erhalten Unterstützung und Förderung durch eine ausgebildetet Lehrperson.

D

Dispensation

Lehrpersonen sind berechtigt, bis höchstens zwei Tage Urlaube für spezielle Anlässe zu gewähren. Reichen Sie dazu rechtzeitig schriftlich Ihr Gesuch ein. Für längere Dispensationen ist die Schulleitung zuständig.

E

Elektronische Geräte / Handy

Die Benutzung elektorinscher Geräte in den Schülerinnen und Schülern auf dem Schulareal nicht erlaubt. Sie sind wenn immer möglich zuhause zu lassen. Sind Eltern darauf angewiesen, dass sie ihr Kind nach der Schule erreichen, ist das Handy versorgt und während der Schulzeit ausgeschaltet mitzuführen. Die Schule haftet nicht für Schäden oder Diebstahl.

E

Elternabend

In jeder Klasse findet im ersten Quintal ein Elternabend statt. An diesem Anlass erhalten die Eltern wichtige Informationen zum Schulalltag, die Wahlen der Delegierten in den Elternrat finden statt, die Klassenelteren lernen sich kennen und die Lehrpersonen stehen für allgemeine Fragen zur Verfügung. Wir erwarten, dass jedes Kind durch einen Elternteil vertreten ist.

E

Externe Evaluation

Die Schulen im Kanton Zürich werden alle fünf Jahre durch eine externe Fachstelle evaluiert. Nebst Unterrichtsbesuchen und Durchführung eines schriftlichen Elternfeedbacks finden auch Interviews mit den Schülerinne und Schülern, den Eltern, den Lehrpersonen, der Hauswarung, der Schulleitung und der Behörde statt. Der Kurzbericht ist auf unserer Homepage aufegschaltet, der ausführliche Bericht kann bei der Schulleitung oder der Kreisschulpflege auf Voranmeldung eingesehen werden.

F

Finken

Die Kinder tragen im Kindergarten und in der Primarschule Finken.

H

Haftpflicht / Diebstahl

Es besteht keine Haftpflicht- und Diebsstahlversicherung durch die Schule. Allfällige Sachbeschädigungen an Schuleinrichtungen gehen bei fahrlässigem Verhalten zu Lasten des Verursachers.

I

IF-Integrative Förderung

Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden durch die schulische Heilpädagogin oder den schulischen Heilpädagogen in den Klassen integrativ unterstützt.

J

Jokertage

Pro Jahr stehen jedem Kind zwei Jokertage zur Verfügung. Auch Ferienverlängerungen fallen in diese beiden Tage. Zu Beginn einer neuen Stufe ist es nicht erlaubt, Jokertage zu beziehen. Für die Meldung eines Jokertages steht unter Download das entsprechende Formular zur Verfügung.

K

Kleiderbörse

Jeweils vor den Ferien werden von Montag bis Mittwoch alle liegengebliebenen Kleider, Schuhe, Velohelme, Jacken, Mützen, etc. im C-Trakt vor der Turnhalle aufgelegt. Wir bitten die Eltern dort regelmässig vorbeizuschauen und Liegengebliebenes ihrer Kinder mit nach Hause zu nehmen. Was nicht abgeholt wird, wird anschliessend einer gemeinnützigen Institution übergeben.

K

Kopfläuse

Wenn Sie bei Ihrem Kind Nissen oder Kopfläuse feststellen, beginnen Sie unverzüglich nmit der Behandlung und informieren Sie umgehend die Lehrperson, damit weitere Massnahmen getroffen werden können. Informationen auch unter www.kopflaus.ch

L

Lehrplan

Im Lehrplan 21 sind die Lernziele und die zu erreichenden Kompetenzen für die Stufen und Fächer verbindlich geregelt.

Musikalische Grundschule

In der Musikalischen Grundschule erleben und entdecken die Kinder der 2. Klassen Musik auf spielerische Weise und mit allen Sinnen. Dazu gehören Bewegung und Körperbewusstsein, Klangerfahrungen mit Instrumenten oder der eigenen Stimme, Schulung und Sensibilisierung des Gehörs und das Entwickeln von Tonvorstellungen. Über vielfältige Aufgaben werden die Kinder zu kreativem Tun angeregt und für späteren Instrumentalunterricht vorbereitet. Eltern haben die Möglichkeit ihr Kind abzumelden. Bei einer Abmeldung wird keine anderweitige Betreuung durch die Schule angeboten.

S

Schulweg

Der Schulweg ist für die Kinder ein wichtiges Erlebnis. Da der Schulweg in der Verantwortung der Eltern liegt, entscheiden die Eltern, wie das Kind den Schulweg zurücklegt. Die Verkehrsinstruktion der Kantonspolizei empfiehlt, dass die Kinder des Kindergartens und der Unterstufe auf Kickboards usw. verzichten und den Schulweg zu Fuss zurücklegen.

S

Schwimmen

In der 3. Klasse erhalten die Kinder Schwimmunterricht. In der Regel wird der Unterricht von einer Schwimmlehrerin erteilt.

S

Senioren / Seniorinnen

Durch die Anwesenheit von Senioren / Seniorinnen treffen sich Generationen im Klassenzimmer, was die Achtung voreinander und das gegenseitige Verständnis fördert. Dank dieser unentgeltlichen Mitarbeit kann der Unterricht individueller gestaltet werden. Die Senioren / Seniorinnen arbeiten mit einzelnen Kindern oder kleinen Gruppen. Interessierte Personen melden sich bei der Pro Senectute für weitere Informationen.

V

Versicherung

Für Unfälle während der Schulzeit oder auf dem Schulweg ist das Kind über die obligatorische Grundversicherung der Eltern versichert.

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